AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltung: Für unsere Lieferungen gelten ausschliesslich
die nachstehenden Bedingungen.
Abweichende Bedingungen, auch solche des Käufers,
sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich
schriftlich anerkannt haben.

2. Vertragsabschluss: Unsere Angebote sind hinsichtlich
Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.
Aufträge werden für uns erst durch unsere
schriftliche Bestätigung verbindlich.

3. Umfang der Lieferpflicht: Die Angabe der voraussichtlichen
Lieferfrist erfolgt unverbindlich; für deren Einhaltung
tragen wir bestmöglichst Sorge.
Bestellungen auf Abruf verpflichten uns nicht zur Lagerhaltung.
Bei Vorliegen höherer Gewalt sowie anderer,
nicht durch uns verschuldeten Umstände, lehnen wir
jedwelchen Ersatzanspruch für nicht oder verspätet
ausgeführte Lieferungen ab. Als höhere Gewalt gelten
vor allem gänzliche oder teilweise Stillegung unserer Lieferwerke,
Mobilmachung, Krieg, Streik, Feuer, das Inkrafttreten
von Einfuhrverboten und Kontingentierungen
oder eine erhebliche Erhöhung der Einfuhrzölle.

4. Rücktritt bei Abschlüssen: Hat der Käufer bei Abschlüssen
(Sukzessivlieferungen) bis zum Ablauf der Bezugsfrist
die vorgesehene Menge nicht abgerufen oder
eine frühere Lieferung nicht bezahlt, haben wir das
Recht, hinsichtlich der nicht abgerufenen Menge, ohne
Gewährung einer Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Nutzen und Gefahr: Gehen mit dem Versand der Ware
auf den Besteller über.
Bei Frankolieferungen erfolgt der Übergang von Nutzen
und Gefahr mit der Auslieferung der Ware an den Besteller.
Bei Gutschriften für zurückgegebene und bereits
fakturierte Ware wird das Porto nicht gutgeschrieben,
sofern es sich nicht um einen Fehler unserer Firma handelt.
Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind
mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt
zwecks Tatbestandsaufnahme innerhalb der
gesetzlichen Frist anzumelden.

6. Verpackung: Die Verpackung ist in der Regel nicht im
Produktpreis inbegriffen und wird zusätzlich verrechnet.
Bei Produkten, bei denen die Verpackung
nicht im Preise inbegriffen ist, verrechnen wir
diese zu unseren Selbstkosten. Das Verpackungsmaterial
wird nicht zurückgenommen und nicht vergütet.

7. Preise: Alle Preise sind unverbindlich.
Die offerierten Preise können nur dann aufrechterhalten
bleiben, wenn auch die in der Offerte genannten Qualitäten
und Mengen unverändert und ungekürzt bestellt
werden. Die Preise werden aufgrund der am Tage der
Offertstellung massgebenden Kosten kalkuliert.

Wir müssen uns deshalb vorbehalten, die Preise bei einer
wesentlichen Änderung der Umstände, die für die Preisfestsetzung
richtungsweisend waren, auch für noch
nicht ausgeführte Lieferungen, den neuen Gegebenheiten
anzupassen. Unsere Preise gelten ab Versandstätte
ausschliesslich Verpackung, soweit nichts anderes
vereinbart ist. Für die Berechnung sind allein die in
unserer Versandstätte festgestellten Gewichte, Masse
oder Stückzahlen massgebend. Bei fracht- oder zollfreien
Lieferungen gehen etwaige Erhöhungen der
Fracht- oder Zollsätze nach Kaufabschluss zu Lasten
des Käufers.

8. Zahlungen: Die Fakturen sind innert 30 Tagen netto
zahlbar, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart
worden ist.Nach Ablauf der 30 Tage ist unsere Firma berechtigt,
den Kunden durch Ansetzung der Zahlungsfrist in
Verzug zu setzen und einen Verzugszins zu berechnen.
Art. 107 OR bleibt vorbehalten.

9. Gewährleistung bei Mängelrügen: Mängelrügen
können nur berücksichtigt werden, wenn der Käufer die
Ware spätestens 10 Tage nach ihrer Ankunft an dem
vereinbarten Bestimmungsort untersucht und die vermeintlichen
Mängel uns unverzüglich angezeigt hat;
sie entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Für einen rechtzeitig gerügten, wesentlichen Mangel,
der in der Herstellung liegt oder nachweislich nicht nach
dem Versand entstanden ist, leisten wir im Höchstfalle
kostenlosen Ersatz. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
Die Verarbeitung unserer Erzeugnisse geschieht auf Gefahr
des Käufers.
Unsere anwendungstechnische Beratung ist – auch im
Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter – unverbindlich
und befreit den Käufer nicht von der Pflicht zur Prüfung
unserer Produkte auf ihre Eignung für seine Zwecke.

10. Verwendung der Ware: Unsere Erzeugnisse sind, soweit
nicht der Weiterverkauf vereinbart ist, nur zur Verwendung
im eigenen Betrieb des Käufers bestimmt.

11. Vertagverletzungen: Vertragsverletzungen des Käufers
berechtigen uns vorbehaltlich weitergehender Ansprüche,
jegliche weitere Lieferung an den Käufer einzustellen.

12. Warenzeichen:
Wahlreiche der von uns gelieferten Erzeugnisse
sind mit einem Warenzeichen gekennzeichnet.
Werden diese Erzeugnisse verarbeitet, so
ist die Benutzung dieser Warenzeichen in Verbindung
mit dem hergestellten Erzeugnis nur zulässig, wenn eine
schriftliche Zustimmung des Besitzers der Warenzeichen vorliegt.
Dies gilt für alle
Verarbeitungsstufen.

13. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen
Beziehungen zwischen unseren Kunden und unserer
Firma gilt Zürich.