Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
| 1. Geltung: Für unsere Lieferungen gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, auch solche des Käufers, sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. 2. Vertragsabschluss: Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 3. Umfang der Lieferpflicht: Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindlich; für deren Einhaltung tragen wir bestmöglichst Sorge. Bestellungen auf Abruf verpflichten uns nicht zur Lagerhaltung. Bei Vorliegen höherer Gewalt sowie anderer, nicht durch uns verschuldeten Umstände, lehnen wir jedwelchen Ersatzanspruch für nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab. Als höhere Gewalt gelten vor allem gänzliche oder teilweise Stillegung unserer Lieferwerke, Mobilmachung, Krieg, Streik, Feuer, das Inkrafttreten von Einfuhrverboten und Kontingentierungen oder eine erhebliche Erhöhung der Einfuhrzölle. 4. Rücktritt bei Abschlüssen: Hat der Käufer bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungen) bis zum Ablauf der Bezugsfrist die vorgesehene Menge nicht abgerufen oder eine frühere Lieferung nicht bezahlt, haben wir das Recht, hinsichtlich der nicht abgerufenen Menge, ohne Gewährung einer Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. 5. Nutzen und Gefahr: Gehen mit dem Versand der Ware auf den Besteller über. Bei Frankolieferungen erfolgt der Übergang von Nutzen und Gefahr mit der Auslieferung der Ware an den Besteller. Bei Gutschriften für zurückgegebene und bereits fakturierte Ware wird das Porto nicht gutgeschrieben, sofern es sich nicht um einen Fehler unserer Firma handelt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt zwecks Tatbestandsaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden. 6. Verpackung: Die Verpackung ist in der Regel nicht im Produktpreis inbegriffen und wird zusätzlich verrechnet. Bei Produkten, bei denen die Verpackung nicht im Preise inbegriffen ist, verrechnen wir diese zu unseren Selbstkosten. Das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen und nicht vergütet. 7. Preise: Alle Preise sind unverbindlich. |
Wir müssen uns deshalb vorbehalten, die Preise bei einer wesentlichen Änderung der Umstände, die für die Preisfestsetzung richtungsweisend waren, auch für noch nicht ausgeführte Lieferungen, den neuen Gegebenheiten anzupassen. Unsere Preise gelten ab Versandstätte ausschliesslich Verpackung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für die Berechnung sind allein die in unserer Versandstätte festgestellten Gewichte, Masse oder Stückzahlen massgebend. Bei fracht- oder zollfreien Lieferungen gehen etwaige Erhöhungen der Fracht- oder Zollsätze nach Kaufabschluss zu Lasten des Käufers. 8. Zahlungen: Die Fakturen sind innert 30 Tagen netto zahlbar, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist.Nach Ablauf der 30 Tage ist unsere Firma berechtigt, den Kunden durch Ansetzung der Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und einen Verzugszins zu berechnen. Art. 107 OR bleibt vorbehalten. 9. Gewährleistung bei Mängelrügen: Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn der Käufer die Ware spätestens 10 Tage nach ihrer Ankunft an dem vereinbarten Bestimmungsort untersucht und die vermeintlichen Mängel uns unverzüglich angezeigt hat; sie entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Für einen rechtzeitig gerügten, wesentlichen Mangel, der in der Herstellung liegt oder nachweislich nicht nach dem Versand entstanden ist, leisten wir im Höchstfalle kostenlosen Ersatz. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Verarbeitung unserer Erzeugnisse geschieht auf Gefahr des Käufers. Unsere anwendungstechnische Beratung ist – auch im Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter – unverbindlich und befreit den Käufer nicht von der Pflicht zur Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für seine Zwecke. 10. Verwendung der Ware: Unsere Erzeugnisse sind, soweit nicht der Weiterverkauf vereinbart ist, nur zur Verwendung im eigenen Betrieb des Käufers bestimmt. 11. Vertagverletzungen: Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche weitere Lieferung an den Käufer einzustellen. 12. Warenzeichen: Wahlreiche der von uns gelieferten Erzeugnisse sind mit einem Warenzeichen gekennzeichnet. Werden diese Erzeugnisse verarbeitet, so ist die Benutzung dieser Warenzeichen in Verbindung mit dem hergestellten Erzeugnis nur zulässig, wenn eine schriftliche Zustimmung des Besitzers der Warenzeichen vorliegt. Dies gilt für alle Verarbeitungsstufen. 13. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen |